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Brustkrebs-Risiken: Pflanzenschutzmittel

Einflüsse auf die Krebsentstehung sind bei denjenigen Herbiziden, Insektiziden und Pestiziden theoretisch denkbar, die in die Erbsubstanz eingreifen, was aber – zumindest bei den in Europa eingesetzten Pflanzenschutzmitteln – bislang nie nachgewiesen werden konnte. Nachweise bei Menschen sind allerdings insofern schwierig zu erbringen, da die Untersuchungen wegen der langen Halbwertzeit

und der zeitversetzten Wirkungen viele Jahrzehnte dauern müssten. Außerdem werden in der Regel in der Landwirtschaft mehrere, unterschiedlich wirkende Präparate eingesetzt, was die Bewertung eines einzelnen Präparates erschwert. Dass es bislang keinen eindeutigen Nachweis für ein erhöhtes Krebsrisiko von Pestizid-Rückständen gibt, ist somit kein sicheres Ausschlusskriterium für Kanzerogenität. Es fehlen Langzeituntersuchungen. Viele hoch wirksame Pflanzenschutzmittel mussten in der Vergangenheit nach mehreren Jahren wegen möglicher krebserregender Wirkung vom Markt genommen werden.

In der Landwirtschaft eingesetzte Pestizide können noch viele Jahrzehnte nach ihrem Verbot die Umwelt schädigen. Untersuchungen bestätigen, dass sich die stabilen Bestandteile von DDT im Fettgewebe von Tieren und Menschen anreichern und lange in der Nahrungskette bleiben können. DDT und seine Abbauprodukte sind noch heute mehr als 30 Jahre nach dem Verbot 1972 – in der Umwelt zu finden. Die Stellungnahmen zur Krebsgefährdung sind sehr unterschiedlich, was nicht nur auf mögliche Einflussnahmen interessierter Institutionen zurückzuführen ist. Während die International Agentur für Krebsforschung (IARC) Glyophosphat z. B. für „wahrscheinlich krebserregend“ hält, wird dies am weitesten verbreitete Pestizid auf der Welt von anderen Unterbehörden der WHO und dem Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) nicht für krebserzeugend gehalten.

Die unterschiedlichen Bewertungen erklären sich u. a. damit, dass die IARC einen gefahrenbasierten Ansatz verfolgt, bei dem entscheidend ist, ob ein Mittel auch in sehr großer Menge und unter Laborbedingungen etwa Krebs auslöst, wohingegen andere Untersucher wie das BFR der Frage nachgehen, ob es Gesundheits- oder Umweltrisiken bei einer unsachgemäßen Anwendung gibt, also etwa dann, wenn man die tatsächlichen Konzentrationen von Glyophosphat im Wasser und in Nahrungsmitteln untersucht. Weit größeren Gefahren als in Deutschland ist man wahrscheinlich in einigen Ländern der Dritten Welt ausgesetzt, wo einerseits immer noch Wirkstoffe erlaubt sind, die in Europa längst vom Markt verbannt wurden, und sich andererseits gesetzliche Bestimmungen leichter unterlaufen lassen. Einige Länder, z. B. China und Indien, schützen ihre schädlingsanfälligen Exportprodukte mit großen Mengen an Pestiziden. Bislang richten sich Verdachtshinweise vor allem auf Lymphknotenkrebs und Plasmozytome bei in der Landwirtschaft tätigen Berufsgruppen, nicht aber auf Brustkrebs.

Krebsgefährdung verschiedener Substanzen in der Umwelt

Gruppe 1 (krebserregend für Menschen): Tabakprodukte, Alkohol, UV- strahlen, bestimmte Pilzgifte wie z. B. die Aflatoxine, Betelnuss, Diesel, Formaldehyde, Lederfasern, Schieferöl, Holzmehl. Gruppe 2a (wahrscheinlich krebserregend und somit die zweithöchste Gefahrenstufe): Bleiverbindungen, maximale Arbeitsplatzkonzentration für Arbeiter in Erdölraffinerien, Glyphosphat.
Gruppe 2B (womöglich krebserregend): Pestizide wie DDt, Ginkgoextrakt, arbeit in der textilverarbeitenden Industrie.
Gruppe 3 (nicht klassifizierbar): Kohlenstaub, Steinwolle, Koffein

Quelle und Leseempfehlung zur Brustkrebsvorsorge:

Brustkrebs vermeiden (Personalisierte Krebsvorsorge und Früherkennung)

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